Claudia Klinger am 16. Mai 2008 —

Drohende Verluste: die Panoramafreiheit

Einfach so ‚rumfotografieren: hier ein Denkmal, da eine Statue, dort ein architektonisch interessantes Gebäude – und dann die Bilder ins eigene Blog stellen.

Was heute noch selbstverständlich ist, könnte morgen schon illegal sein!

Wenn es nämlich nach dem Willen der Enquete-Komission des Deutschen Bundestags geht: der Künstler verdient ja gar nichts an den Fotos seines im öffentlichen Raum herum stehenden Werks! Auch niemand, der ihn vertritt, für ihn kassiert und Leute abmahnt, die einfach so publizieren, was sie (noch) kostenlos angesehen haben. Ja wo sind wir denn? Das darf doch nicht länger wahr sein, das will man schleunigst ändern.

Was da so im Schwange ist, gibts zwar im Web zu lesen, doch verpackt man es geschickt in Formate aus der Print-Steinzeit: die tut sich im Web ja kaum noch jemand an. Und so kriegt es vielleicht keiner mit, wenn wieder mal ein Allgemeingut privatisiert, ein Recht abgeschafft wird.

Keiner?? Doch, Dirk Schröder, der schreibend ja nicht zur langen Form neigt, hat’s gelesen und verkündet. Ich sag’s nur weiter.

Wie verteidigenswert ist für Euch die Panoramafreiheit?

Diskussion

Kommentare abonnieren (RSS)
4 Kommentare zu „Drohende Verluste: die Panoramafreiheit“.

  1. Ich finde diese Freiheit sehr wichtig und hätte eigentlich auch gedacht, dass sie dem/der jeweiligen Künstler/in dazu dient bekannter zu werden und den Tourismus fördern kann. Von daher wundere ich mich über die entsprechenden Überlegungen, diese kostenfreie Werbemöglichkeit verbieten zu wollen. In meinen Foto-Account stelle ich zwar hauptsächlich Blumenaufnahmen, würde es aber schon als Einschränkung empfinden, dort keine Fotos von öffentlichen und häufig auch mit öffentlichen Geldern bezahlten Kunstwerken veröffentlichen zu dürfen. Ständig darüber nachdenken zu müssen, ob man etwas publik machen darf oder nicht, ist nicht unbedingt kreativitätsfördernd.

    Wenn man ein bisschen weiter darüber nachdenkt und sich vorstellt, dass das Verbot rückwirkend geltend gemacht wird, käme auf manche eine ziemliche Arbeitslawine zu, um Fotos wieder zu löschen. Hat man dagegen einen Stichtag, gibt es bestimmt geeignete Möglichkeiten um zurückzudatieren – außer natürlich bei Kunstwerken, die nach dem Stichtag erstellt wurden.

    Mein Fazit: Eine ziemlich unsinnige Idee, die Ärger produziert und niemandem nützt. Aber vielleicht habe ich wesentliche Punkte übersehen.

  2. Und schon habe ich etwas entdeckt, was mich die Einschränkung doch teilweise wünschen lässt:
    Google will deutsche Städte flächendeckend fotografieren
    http://www.heise.de/newsticker/Google-will-deutsche-Staedte-flaechendeckend-fotografieren–/meldung/108427
    Selbst wenn Gesichter und Autokennzeichen nicht sichtbar sein sollen, wird mir bei dem Gedanken daran, dass alle Straßenzüge von Google fotografiert und ins Netz gestellt werden, doch etwas unheimlich zumute.

  3. […] ich sie Euch mal zeigen will. Gleichzeitig denke ich an das Thema Panoramafreiheit, welches auch hier und hier in Blogs aufgegriffen wird und hoffe, das Ablichten und Veröffentlichen z.B. des […]

  4. […] scheint die Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” ändern zu wollen, wie man hier und hier nachlesen kann. Zumindest für die gewerbliche Nutzung von Fotografien öffentlicher Werke […]