Claudia Klinger am 17. März 2016 —

Störerhaftung im WLAN – nein, sie ist noch nicht weg!

Dieser Tage titelten viele Medien euphorische Meldungen im Stil „EUGH: Störerhaftung für WLAN nicht rechtens“.
Ich selbst bin auf RIVVA dem SPON-Titel „EuGH: Anbieter von WLAN-Netzen haften nicht für Dritte“ gefolgt. Doch siehe da, das war nur ein Clickbait, auf der Webseite hieß es dann korrekter: „EuGH-Gutachter: Anbieter von WLAN-Netzen haften nicht für Dritte“.

Es ist ein Elend, wie immer wieder inhaltlich schwer verzerrende, manchmal regelrecht ins Gegenteil verkehrende Überschriften gewählt werden, nur um Leute zum Klicken zu verführen.

Richtig ist in diesem Fall: Die Störerhaftung ist noch lange nicht vom Tisch, auch wenn ein Gutachter des EuGH die Rechtmäßigkeit nun mit guten Gründen anzweifelt.

Wie immer ist es deutscher Kontrollwahn, der überhaupt dazu führt, dass es dieses Problem gibt. In anderen Ländern – z.B. Spanien – gibt es sogar WLAN rund um Straßenkioske, in die man „einfach so“ einloggen kann.

Hier ein paar Artikel zum Gezerre, das hierzulande statt dessen abgeht: