Claudia Klinger am 07. Juni 2018 —

EuGH-Urteil: Seitenbetreiber haften für Facebooks Datenschutzverstöße

Die Netzwelt ist aufgestört: nach dem Start der neuen europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO), die seit 25.5. gilt und jede Menge Pflichten für ALLE Webseitenbetreiber mit sich bringt, rammt nun eine Entscheidung des EuGH einen weiteren Pflock ein: Alle, die eine „Fanseite“ bei Facebook nutzen, sind für die Datenschutzverstöße des Zuckerberg-Imperiums mitverantwortlich. Und das, ohne selbst irgend einen Einfluss darauf zu haben, wie Facebook Daten erhebt und des weiteren mit diesen Daten umgeht.

Wie das? Die Mitverantwortlichkeit entstehe bereits durch die Entscheidung, eine solche Seite zu errichten, meint der EuGH. Denn jede solche Seite ermöglicht es, auf die gesammelten Daten der User zuzugreifen und Zielgruppen-genaue Werbung zu schalten. Daten, die Facebook über seine User sammelt – innerhalb und außerhalb von Facebook, auch von „Partnerunternehmen“ werden Daten beigesteuert.

Z.B. wird mir auf meiner Gartenblog-Seite bei FB jedes Mal, wenn ich etwas poste, angeboten, eine „Kampagne“ für kleines Geld zu starten, damit mein Beitrag von mehr Menschen gesehen wird. Die Zielgruppeneinstellung bietet dazu viele Möglichkeiten und sieht z.B. so aus:

Zielgruppe bestimmen im Formular bei FB

Nun ist das Daten sammeln an sich nicht illegal, sofern es nach den Datenschutzgesetzen regelkonform abläuft. Facebook behauptet, sich an die Regeln zu halten, da man als User die Möglichkeit hat, die Daten-basierte Werbung abzuwählen (so gehts). Das Tracking selbst wird man damit jedoch nicht los, eine Übersicht darüber, wem FB Daten weiter gibt, hat man erst recht nicht. Und irgendwelche Möglichkeiten, User entsprechend der #DSGVO VOR dem Besuch einer Seite genau zu informieren, wie sie getrackt werden, gar ein Einverständnis abzuholen, gibt es für Seitenbetreiber nicht.

Und jetzt? Müssen alle dicht machen?

Wie Rechtsanwalt Dr. Schwenke erläutert, wird die Sache erst richtig brisant, wenn das Gericht, das den EuGH angerufen hat, in der Sache entscheidet: nämlich darüber, OB Facebook Datenschutzverstöße begeht oder nicht. Das kann noch ein paar Wochen dauern, doch ist – so denke nicht nur ich – davon auszugehen, dass die Entscheidung gegen Facebook fällt. Spätestens ab dann sind Seitenbetreiber für diese Verstöße mitverantwortlich, womit das Abmahnrisiko enorm steigt.

Das Abschalten meiner sowieso ziemlich sinnlosen Hobby-Seiten auf Facebook bedeutet für mich kaum einen Verlust. Anders bei den unzähligen großen und kleinen Unternehmen, den Vereinen und Institutionen, die Facebook-Seiten betreiben. Es herrschen Wut, Ärger, Unverständnis, EU-Bashing, Zynismus und eine riesige Verunsicherung, was nun passieren soll. Und Schadenfreude bei allen, die schon immer gegen die Nutzung von Facebook waren: datenmoralisch auf der richtigen Seite, aber eben auch privilegiert, weil sie FB für sich selbst nicht brauchten.

Selbst Datenschutz-freundliche Blogger haben kein Verständnis für die Herangehensweise des EuGH, wie etwa Henning Uhle, der gerade seine FB-Seite löscht:

„Ich gebe es gern immer und immer wieder bekannt: Ich halte Datenschutz für enorm wichtig. Und der macht auch ganz sicher nicht das Internet kaputt. Aber solche Dinge wie die Haftbarmachung der Betreiber von Facebook Fanpages für Datenschutz-Verstöße des Plattform-Betreibers sind derart weltfremd, dass man förmlich denken muss, dass diese Entscheider im EU-Elfenbeinturm das Internet einfach mal zerkloppen wollen.“

Und Gero Pflüger:

„Europa schafft es tatsächlich, dass sogar ich, der sowohl ein absoluter Europa-Befürworter und aktiver Verfechter der digitalen Privatsphäre bin, von beidem so richtig fett angekotzt bin. Das liegt vielleicht daran, dass ich als kleines Unternehmen seit vielen, vielen Monaten mit sich sogar im letzten Moment noch änderndem Datenschutz-Zeugs an meiner eigentlichen Arbeit gehindert werde und ich deshalb vielleicht etwas überempfindlich reagiere, wenn schon wieder irgendwas mit Datenschutz kommt. Ja, sorry, ich bin auch nur ein Mensch.“

Auf Twitter schreibt 1904online:

„Wisst ihr, wir können auch allen Errungenschaften der Neuzeit absagen, uns hinter unserem Datenschutz einbetonieren & mit schriftlicher doppelt ausgestellter Einwilligung der Nachbarn mittels Rauchzeichen kommunizieren. Was kotzt mich diese Scheiße nur noch an #DSGVO #EUGH 💩🖕🏻“

Und Frederic Schneider:

„Der #EUGH macht das Internet kaputt – anders kann man das nicht sagen!“

Facebook am Zug – vielleicht bald kostenpflichtig?

Was wird jetzt passieren? Nur Facebook kann die Dinge ändern, indem es sich an die Datenschutzgesetze hält und für die Seitenbetreiber Möglichkeiten zur Verfügung stellt, sich konform zu verhalten. Ob Zuckerberg das tun wird? Oder auf die europäischen Seitenbetreiber pfeiffen, die vermutlich nicht den Löwenanteil der Werbeeinnamen bringen?

Das Gericht hat nebenbei noch eine weitere Entscheidung getroffen: Datenschutzbehörden können bei Verstößen direkt gegen Facebook vorgehen und müssen sich nicht mehr, wie bisher, an die (allzu FB-freundlichen) Behörden am zentralen FB-Standort Irland wenden. Auch das wird für FB unangenehme Folgen haben, vorsichtig gesagt.

Ich bin gespannt, wie die Sache weiter geht! Die Entscheidung des EuGH ist ja prinzipiell auf alle Plattformen übertragber, die per Profiling gewonnene Daten ihren Nutzern zur Verfügung stellen. Dass dies nur per Statistik und nicht „personalisiert“ erfolgt, spielt offensichtlich keine Rolle.

Zu den Weiterungen für Facebook schreibt Anja Neubauer (Expertin für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht) auf Meedia:

„Wenn über die Profilerstellung aber kein Geld mehr verdient werden kann, bleibt Facebook nur noch eine einzige Möglichkeit: Facebook wird kostenpflichtig. So weit hergeholt scheint dieser gedankliche Ansatz nicht, da selbst Zuckerberg dies gegenüber dem US-Kongress erwähnte. Er hüllt sich aber auch hier bislang in Schweigen.

Ein Ansatz könnte sein, wie es das Forbes Magazine nun für seine Homepage löste, denn der User kann dort nun zwischen verschiedenen Varianten wählen:

  1. Kostenlose Benutzung der Seite, wobei der User sich mit dem Setzen von Cookies und Tracking einverstanden erklärt,
  2. Der User nimmt das Miniabo und ist mit Cookies einverstanden
  3. Der User wird Premiumkunde und zahlt dafür, dass er nicht getrackt wird und keine Werbung sieht.“

Das wäre dann wohl die von vielen herbei gesehnte Facebook-Dämmerung! Alles hat eben seine Zeit…

Apropos Zeit: Die Crux an der Art wie ein massiver Datenschutz nun durchgesetzt wird ist, das all das viel zu spät kommt. Politik und Gerichte hinken den Entwicklungen ein gefühltes Jahrzehnt hinterher. Hätte man gleich entsprechende Regelungen durchgesetzt, wären die Datensammler nicht so extrem gewachsen, die vielen Abhängigkeiten wären so gar nicht erst entstanden. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – und dieser Tage besteht die „Strafe“ darin, dass „Datenschutz“ jetzt als Zumutung, als unverschämter Eingriff in lange etablierte Strukturen, Gewohnheiten und Geschäftsmodelle gesehen wird.

Nicht schön, das alles!

Mehr dazu:

Update:

Über eine erste, wie immer windelweiche Reaktion von Facebook berichtet Thomas Hutter:

„Wir sind von diesem Urteil enttäuscht. Unternehmen jeder Grösse in ganz Europa nutzen Internetdienste wie Facebook, um neue Kunden zu erreichen und zu wachsen. Obwohl es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen geben wird, die die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, ihre Auswirkungen zu verstehen. Wir halten uns an das geltende europäische Recht und haben im Rahmen unserer Vorbereitungen auf DSGVO unsere Datenschutzrichtlinien, -kontrollen und -instrumente weiter verbessert und werden mit Partnern und Behörden in Europa weiter zusammenarbeiten, um die Auswirkungen auf unsere Services sowie die Menschen und Unternehmen, die sie benutzen, zu minimieren. Wo erforderlich, werden wir Page-Betreibern Informationen zur Verfügung stellen, wie sie ihre Pflichten erfüllen können.“

Es bleibt spannend…

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zuerst erschienen im Digital Diary am 6.6.