Claudia Klinger am 21. März 2013 —

Bestandsdatenabfrage: Das Ende der Anonymität im Netz

Künftig soll es deutschen Behörden möglich sein, mit einem einfachen Knopfdruck Personen im Netz anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Das neue Gesetz zur Bestandsdatenabfrage wird heute mit den Stimmen von CDU, PDP und SPD im Bundestag beschlossen. Es verpflichtet die „16 größten Zugangsanbieter“, eine entsprechende elektronische Schnittstelle einzurichten.

Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen, auch bezieht sich die Ermächtigung nicht nur auf mögliche Straftaten, sondern auch auf Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art. Des weiteren soll eine „erweiterte Bestandsdatenabfrage“ auch den Zugriff auf „Zugangssicherungsdaten“ ermöglichen. Damit sind zuvorderst PIN und PUK von SIM-Karten gemeint, doch kritisiert der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass das Gesetz sich aufgrund seiner offenen Formulierung auch auf Passwörter (E-Mail, Cloud etc.) beziehe. Technisch gesehen würde das bedeuten, dass die Zugangsprovider die Passwörter nicht mehr mittels absolut sicherer Hash-Codes speichern dürften. Eine allgemeine Verunsicherung des Datenverkehrs wäre die Folge, doch das interessiert den Gesetzgeber offenbar nicht.

Auf Netzpolitik.org finden sich in den Kommentaren Beispiele, welche „Ordnungswidrigkeiten“ nun recht leicht verfolgt werden könnten:

„Du lädst zum Beispiel ein Foto von Dir hoch, auf dem Du nicht angeschnallt bist. Oder Du schreibst, dass Du heute in der Stadt ein Bon-Bon Papier nicht in den Mülleimer geworfen hast. Oder Du machst ein Video von Dir als Straßenmusiker ohne Genehmigung. “ (Oliver)

Vermutlich wird derlei nicht die Hauptanwendung des Gesetzes sein, sondern eher die Identifizierung von Personen, denen Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede vorgeworfen wird. Ebenso werden Rasterfandungs-ähnliche Ermittlungen möglich, wie etwa die Identifizierung aller Besucher einer Webseite. Auch Firmen, die sich durch Kritik an ihren Waren und Dienstleistungen in ihren Rechten verletzt sehen, dürften sich ebenfalls über dieses Gesetz freuen, ebenso wie die Abmahn-Anwälte.

Wer also künftig noch anonym surfen will, ist auf die wenigen Anonymisierungsdienste (z.B. Tor) angewiesen, die das noch ermöglichen (ganz sicher sind die aber auch nicht!). Ich wette aber mal, deren Nutzung wird auch bald verboten, jedenfalls verlangen das Teile der CDU.

Mehr dazu:

Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet;

Diskussion

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Ein Kommentar zu „Bestandsdatenabfrage: Das Ende der Anonymität im Netz“.

  1. Ja herzlich willkommen im Überwachungs-Staat. Gut das du darüer berichtest, das geht sonst alles.
    Ein anderer Dienst ist Jon Do Nym