Claudia Klinger am 27. November 2012 —

Das Leistungsschutzrecht vor der ersten Lesung – Google mischt sich ein

Am Donnerstag wird das geplante Leistungsschutzrecht in erster Lesung im Bundestag debattiert. Dabei hatte man erst sogar vor, diese „Lesung“ auf den späten Abend zu schieben und Reden nur „zu Protokoll“ zu geben, was allerdings durch das Engagement einzelner Abgeordneter verhindert werden konnte.

Seit heute mischt sich Google nun öffentlich in die Debatte ein: auf der Suchseite gibt es einen prominenten Link „Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst? Verteidige Dein Netz“, der zu einer Infoseite führt. So werden hoffentlich endlich mehr Menschen bemerken, was da droht – und sich hoffentlich am Protest gegen dieses irre Regelwerk beteiligen.

Das geplante Leistungsschutzrecht ist ein Vorhaben, dass meine lange schon schwelende Politikverdrossenheit auf den Gipfel hebt: Sollte dieses absurde Gesetz verabschiedet werden, wäre das nicht nur für alle Netz-User eine Katastrophe, sondern auch eine Mega-Blamage für den gesamten bundesdeutschen Parlamentarismus.

„Kamingesprächsrepublik“ dürfte man ein Land mit Fug und Recht nennen, dessen regierende Parteien ein Gesetz allein deshalb verabschieden wollen, weil „die Verlage“ das so wünschen. Das Vorhaben ist seit drei Jahren heftig umstritten, wobei die Gegner alle vernünftigen Argumente auf ihrer Seite haben.

Was droht?

Die Leser dieses Blogs werden ja in aller Regel Bescheid wissen, doch zur Sicherheit sei noch einmal erläutert: Mittels des Leistungsschutzrechts sollen die Verlage das ausschließliche Recht bekommen, ihre Artikel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Damit sind natürlich nicht die Artikel selbst gemeint (hierbei ist das ja selbstverständlich!), sondern jegliche Form der Hinweise mittels Links und kleinster Text-Schnipsel, sofern es sich dabei um technisches oder „technisch-redaktionelles“ Aufbereiten solcher Verweise handelt. Kurz: Alle Aggregatoren, nicht nur Google, sind betroffen – sie sollen künftig für die Nutzung der Schnipse zahlen, was für viele beliebte aktuelle News-Seiten (z.B. Rivva, NetNewsExpress etc.) das AUS bedeuten würde. Mehr noch: auch das Teilen versus Twitter, Facebook, Google+, das Bookmarken auf öffentlich sichtbaren Tools könnte kostenpflichtig werden – siehe z.B. meinen Friendfeed-Stream, der ja auch eine „technisch redaktionell“ aufbereitete Linksammlung ist, ebenso wie der Stream meiner Tweets auf Twitter.

Zwar soll das Leistungsschutzrecht sich nur auf „gewerbliche Anbieter“ beziehen, doch weiß man ja aus vielen gerichtsentscheidungen, dass „gewerblich“ im Web sehr weit interpretiert wird: eine Anzeige auf dem Blog oder eine Berufstätigkeit, für die die eigenen Publikationen als Werbung gesehen werden könnten – und schon ist man „gewerblich“.

Jedes denkbare Folge-Szenario des Leistungsschutzrechts hätte krasse Auswirkungen aufs Suchen & Finden im Netz: Sehr wahrscheinlich (weil in anderen Ländern bereits geschehen) ist, dass Google die Verlagserzeugnisse einfach auslistet. Auch viele andere News-Dienste würden ebenso verfahren, da sie sich eine Zahlung gar nicht leisten könnten. Damit wären die Presseartikel nicht mehr über Google et al findbar, was eine krasse Beschränkung in der informatorischen Meinungsbildung bedeutet. Es ist nämlich schon zeitlich nicht machbar, alle Heimseiten der Verlage abzuklappern, um das Wichtige mitzubekommen. Man würde nurmehr bei den Großen schauen, kleine Medien wären weg vom Fenster – insbesondere die lokalen Blätter, die derzeit durchaus in den Google-News mitmischen und darüber viele Leser bekommen.
Das eigene Teilen und Aggregieren per Social Media würde extrem gefährlich: Bei jedem Link, den man teilt, müsste man befürchten, eine Rechnung zu bekommen… unerträglich!

Aber auch im Fall, dass die wenigen BigPlayer sich mit den Verlagen einigen und zahlen, wären alle kleinen weg von Fenster – und StartUps, die sich mit der Sortierung und Aufbereitung der Unmengen an Infos zu bestimmten Themen befassen, könnten es gleich lassen! Deutschland würde medial in die Netz-Antike zurück fallen!

Und all das nur, weil Politiker sich breit schlagen lassen, mittels eines absolut systemwidrigen und netzfeindlichen Gesetzes den Verlegern zu Willen zu sein, denen die immensen „Kollateralschäden“ offenbar komplett schnuppe sind. Hauptsache, man kann ein bisschen abkassieren!

Totale Unsicherheit: Auch Blogger betroffen

Aber mehr noch: es ist nicht einmal klar, wer alles in den „Genuss“ des Leistungsschutzrechts kommen soll. Zu Blogs heißt es im Gesetzentwurf:

„Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen. Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken. Wenn sich sein Blog als eine verlagstypische Leistung darstellt, kommt der Blogger in den Genuss des neuen Leistungsschutzrechts.“

Das bedeutet dann auch: Niemand, der Links listet, kann sich sicher sein, ob ein Blogbeitrag nun möglicherweise gebührenpflichtit ist oder nicht! Was natürlich bedeutet, dass sie vielfach gar nicht mehr verlinkt / gelistet / aggregiert werden – man kann ja nicht alle erstmal fragen.

Wer soll künftig zahlen – eine Anfrage

DIE LINKE hat die immensen Kollateralschäden des Gesetzes erkannt und im Bundestag eine „kleine Anfrage“ gestartet – darin fragt sie im Detail nach, wer alles künftig zahlen soll, bzw. ob die folgenden Dienste als „gewerbliche Anbieter“ unter das Leistungsschutzrecht fallen:

  • soziale Netzwerke wie Facebook
  • Mikroblogging-Dienste wie Twitter
  • Kurz-URL-Dienste wie Bitly
  • Social Network-Aggregatoren wie Flipboard
  • Media Monitoring-Dienste wie Topsy
  • Really Simple Syndication (RSS)-Dienste
  • Feedreader
  • audiovisuelle Social Media-Dienste wie YouTube und Last.fm
  • Internetradios auf Basis sozialer Software
  • Social Bookmarking-Dienste wie Delicious

Wenn all das in Zukunft dank des deutschen Leistungsschutzrechts hierzulande nicht mehr problemlos nutzbar ist – na dann gute Nacht deutsches Internet!

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Auch dazu:

Google beginnt Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht
– Heise

Diskussion

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3 Kommentare zu „Das Leistungsschutzrecht vor der ersten Lesung – Google mischt sich ein“.

  1. […] Mehr dazu im Webwriting-Magazin: “Das Leistungsschutzrecht vor der ersten Lesung – Google mischt sich ein” […]

  2. Über diesen Vorstoß kann man doch eigentlich nur lachen. Eine Idee nichts mit den heutigen Gegebenheiten zu tun hat beschäftigt dank enormer Lobbyarbeit unsere Politiker, die ein Gesetz machen soll, die nur einigen wenigen (doppelt) nützt, und den meisten eher Schaden wird. Am Ende wird es viel Lärm um Nichts sein, denn selbst wenn das Gesetz kommt, wird Google die Links einfach aus seinen Ergebnissen nehmen und wenn die Verlage dann bemerkt haben, dass der Traffic fehlt, wird wieder still zurück gerudert. Das sagt eigentlich auch jeder Experte jetzt schon. Mal sehen ob die Politik das begreifen kann.

  3. […] *** Meine Zusammenfassung der schädlichen Effekt eines Leistungsschutzrechts siehe im im Webwriting-Magazin. […]