Claudia Klinger am 08. Oktober 2008 —

Gefahr einer Abmahnung mildern

Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, auf dem Gewerbetreibende erfahren, wie sie auf ihrer Website oder in ihrem Shop die Anbieterkennzeichnung (= Impressum) entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG)  gestalten müssen. Rechtsverbindlich sei der Leitfaden zwar nicht, doch stelle er immerhin eine Orientierungshilfe dar, heißt es auf dem „Leitfaden“.

Der im übrigen recht dünn ausfällt! Aufgrund der Verwendung des Begriffs „Gewerbetreibende“ kann bei Unkundigen schon gleich der Eindruck entstehen, ohne Gewerbe bestünde keine Impressumspflicht.  Dass man sich darauf keinesfalls verlassen kann, ist jedoch seit Jahren bekannt, und dass auch Blogs in der großen Mehrzahl der Fälle eine Anbieterkennzeichnug brauchen, geht aus dem „Leitfaden“ nicht hervor.

Sehr viel besser und ausführlicher finde ich die Informationen zur Impressumspflicht auf Linksandlaw.info und Anbieterkennung.de. Auf der sicheren Seite ist man jedenfalls eher mit MEHR Impressum als weniger! Und das gilt auch, wenn die Website bzw. das Blog NICHT in Deutschland gehostet wird – z.B. auf Blogger.com.

Diskussion

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8 Kommentare zu „Gefahr einer Abmahnung mildern“.

  1. […] zu sein. Im Webwriting-Magazin gibt es weitere Infos dazu und nützliche Linktipps: “Gefahr einer Abmahnung mildern“. […]

  2. […] das Upload Magazins berichtet, ist der Leitfaden des Ministeriums nicht so gut, und empfiehlt das Webwriting Magazin. Dieses wiederum empfiehlt den Artikel Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV von […]

  3. […] zu sein. Im Webwriting-Magazin gibt es weitere Infos dazu und nützliche Linktipps: “Gefahr einer Abmahnung mildern“. Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 9. Oktober 2008 um 22:00 Uhr veröffentlicht […]

  4. […] “Subscribe to comments” scheint wohl CommentMailer zu taugen. Mal testen…(3) Gefahr einer Abmahnung mildern… Abteilung Impressumspflicht, wo wir schon gleich beim Thema Abmahnung sind. (4) Message […]

  5. Naja, ich habe meine eigenen Ansichten bezüglich Impressum und Abmahnkanzleien. Wer will, kann sich gerne mein Impressum ansehen – da steht eine ganze Menge drin…
    http://www.giftspritzer.de

  6. @Dr. Satori
    Ganz schön mutig :P

    @Autor
    Du Hast recht, die von die genannen Quellen sind viel sinvoller gestaltet als die des Bundesjustizministeriums. Die Quelle wirkt recht unübersichtlich, und weist den Nutzer beispielsweise nicht darauf hin, das Postfächer und ähnliches keine Alternative zur Angabe der Adresse bieten.

    Wie man sieht sind inofizielle Quellen mal wider sinvoller gestaltet als der Behördenquark.

  7. […] Gefahr einer Abmahnung mildern […]

  8. Der Impressumwahn in Deutschland ist schon groß und die Aufklärung gering. In anderen Ländern schert es niemanden… Auf jeden Fall danke für den Post, sind wichtige Links denke ich.