Claudia Klinger am 28. Juli 2013 —

Rivva verblasst – aus Gründen

Dass die Anreissertexte (Snippets) auf dem bekannten Blog- und News-Aggregator Rivva in viel zu heller Schrift erscheinen, um noch gut gelesen zu werden, hatte mich geärgert. Also auf Twitter nachgefragt, warum das so sein müsse – schließlich achten ansonsten die meisten Publisher auf gute Kontraste, um die Leser_innen nicht zu vergraulen.

rivva-blass

Die Antwort von @rivva:

Am 1.8. tritt das LSR in Kraft. Snippets erblassen nun jeden Tag bisschen mehr, bis sie schließlich gar nicht mehr lesbar sind.

Wow, das ist ja eine richtig kreative Form, dieses beschissene und schädliche Gesetz ins Bewusstsein zu heben! Von alleine wäre ich allerdings nicht darauf gekommen.

Zur Erinnerung: am 1.August tritt auf Wunsch der Verleger (hauptsächlich Springer) das Leistungsschutzrecht in Kraft, das auch „kleinste Textteile“ schützt, die nun von Suchmaschinen und anderen Aggregatoren nicht mehr ohne weiteres angezeigt werden dürfen. Das Gesetz wird auch „Lex Google“ genannt, doch trifft es eben auch viele kleine Aggregatoren und News-Seiten. Ziel der Verleger war und ist, Gebühren zu kassieren, doch Google hat sich darauf gar nicht erst eingelassen, sondern schon vor einem guten Monat bekannt gemacht, dass jeder aus den News ausgelistet wird, der nicht explizit die Genehmigung zur kostenlosen Anzeige erteilt (OptIn).

Natürlich werden wir am 1.8. die allermeisten Medien in den Google-News sehen, einschließlich jener, denen wir die Absurdität dieses Gesetzes zu verdanken haben. Aber Rivva und andere Aggregatoren haben ein Problem – und so werden wir wohl auf Rivva künftig nur noch die Titel sehen.

Diskussion

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9 Kommentare zu „Rivva verblasst – aus Gründen“.

  1. Tja, ich verlinke auf duckhome schon eine ganze Weile nicht mehr auf die Hanseln und bei anderen Autoren wird der Link automatisch umgeleitet.

    Wenn am 2. August die ersten Abmahnungen gegen Blogger rausgehen dann wird wohl auch der Letzte kapieren was LSR bedeutet. Sogar der Link selbst ist verboten, weil er ja meist die Titelzeile beinhaltet, also selbst ein Snippet ist.

  2. Schade, dass nun alle Anreißertexte ausgegraut werden. Blogs, um die es bei Rivva ursprünglich mal ging, werden da nicht von den kommerziellen Verlagsangeboten unterschieden.

  3. Wer nicht automatisch aggregiert, ist vom Gesetz nicht betroffen, da widerspreche ich Jochen Hoff nach wie vor! Links, Titel und Snippets kann ich ohne wenn und aber auf einem Blog zitieren, wenn ich dazu noch eigene Kommentare schreibe. Und auch Rivva darf Titel angeben, das wurde aus sämtlichen Einlassungen zum Thema egal wo immer deutlich: ein Titel ist das minimale MUSS – was darüber hinaus geht, ist unklar.

    @Helga: auf Rivva als News-Aggregator trifft das LSR zu, egal WER verlinkt wird! Auch Blogger können BERECHTIGTE im Sinne des LSR sein, also Gebühren für ihre Anreisser verlangen bzw. gegen unerlaubtes Anzeigen vorgehen. Und diese Gefahr will Rivva nicht eingehen…

    Ein OptIn würde ich auch besser finden, ISt zwar einmal Aufwand, aber dann hat man Rechtssicherheit…

  4. Als kleine Ergänzung: „Kleinste Textausschnitte“ werden vom LSR gerade nicht geschützt, d.h. Snippets wären theoretisch möglich. Durch diese Ausnahmeregelung ist das LSR ja kurz vor Schluss erst durchs Parlament gekommen.

    Gesetzestext:
    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s1161.pdf

    Nur ist „klein“ halt nicht definiert worden, daher die Rechtsunsicherheit, soweit ich verstehe…

  5. @ claudia und Sebastian

    Ja die größe der Snippets ist nicht geklärt und bis das Urteil beim BGH gefallen ist,zahlen wir. Geht einfach mal mit AFP & KSP zu Google und lest euch durch was da gelaufen ist und noch immer läuft.

    Selbst wenn ich eine Quelle ordentlich verlinke und zitiere werde ich beklagt, habe die Kosten und und und.

    Glaubt ihr wirklich dass die Anwälte und Springer & Co. sich das entgehen lassen. Viel leichter können die uns doch gar nicht ausschalten.

    Aber riskiert es. Nur kommt hinterher bitte nicht an und fragt nach Solidarität und Hilfe. Ich habe oft genug gewarnt.

  6. @Jochen: nun sei doch mal nicht so angefressen, bloß weil ich da die Sachverhalte differenziere!

    Deinem Tipp bin ich gefolgt und hab mir dein Erlebenis mit AFP/KSP durchgelesen, inkl. Update. Das hast du doch sicher gewonnen, da du ordentlich zitiert hast? Es ging um Urheberrecht und Kenntlichmachung von Zitaten, natürgemäß noch lange nicht ums Leistungsschutzrecht.

    Vor diesem Hintergrund ist deine Warnung glatt als Aufforderung zu verstehen. nicht mehr zu zitieren, weil irgendwelche Agenturen und RAs auf die Idee kommen könnten, da einschüchternde, aber unberechtigte Abmahnungen zu schicken. DAS kann es doch nicht sein – und Du machst es ja auch nicht so!

    Im weiteren hebe ich bzgl. des LSR gar nicht auf die Länge der Snippets ab, wenn ich über die Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit von Bloggern rede – sondern auf das Merkmal „Suchmaschine“.

    Da heißt es in §87g Abs. 4:

    „Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. “

    Wer also´nicht „Suchmaschinen-ähnlich“ aggregiert, ist demnach nicht betroffen.
    Siehe auch FAQ zum LSR
    http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-zum-presse-leistungsschutzrecht/

  7. Ach Claudia, da ist noch gar nichts gewonnen. Die haben bie mir nur erkannt das es schwierig ist und ziehen die einfacheren Fälle vor. Am Ende bleiben mir meine Anwaltskosten und vermutlich irgendwas um die 500 Euronen Strafe. Danach kommen dann die nächsten Abmahnungen. Haben sie schon mit hunderten so gemacht. Bringt viel Geld.

    So und nun nochmal. Du hast es selbst gebracht. „gewerbliche Anbieter“. Du betriebst ich glaube 3 oder 4 Blogs, das nennt jeder Gewerblich. Ich bekomme ein par Euro von Google und bewerbe meine eigenen Bücher. Gewerblich.

    Aber wie gesagt. Macht alle was ihr wollt und ich verlinke schon seit dem Beschluss des Gesetzes nicht mehr, zitiere nicht mehr sondern fasse in meinen eigenen Worten zusammen. Damit bin ich nämlich fein raus. Nacherzählen darf ich.

    Entschuldige wenn ich angefressen klinge, aber ich bin im Moment verdammt müde.

  8. Nur der Vollständigkeit halber: der Punkt, warum auch gewerbliche Blogger nicht betroffen sein sollen, ist das Erfordernis „Suchmaschine“ zu sein oder ein Dienst, der Links „entsprechend aufbereitet“.

    Das war der Passus, der ganz am Ende ins Gesetz kam und es zu einem Gesetz gegen Aggregatoren gemacht hat. Schlimm genug und absolut Innovationsfeindlich, ein Desaster für die Presselandschaft und die Leser – aber eben kein Hebel, um eine übliche, händisch (!) gesetzte Linkliste anzugreifen.

    Klar, es bleibt abzuwarten, ob Gerichte das auch so betätigen. Die Idee, alles in eigenen Worten zu formulieren ist jedenfalls gut! Werde ich bei Linklisten in Zukunft auch so machen.

  9. Heute in der ZEIT online:

    „Neben vertikalen Suchdiensten, die das ganze Netz indexieren, sollen auch horizontale Dienste vom Leistungsschutzrecht betroffen sein. Gemeint sind themenspezifische Suchfunktionen, wie News-Aggregatoren. Das Gesetz nennt sie „Dienste, die Informationen ähnlich [wie Suchmaschinen, Anm. des Autors] aufbereiten“. Auch diese Formulierung eröffnet großen Interpretationsspielraum. In der Gesetzesbegründung ist die Rede von „systematischen Zugriffen“ und Diensten, die nach „Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren“. Damit ist lediglich gesagt, dass nur automatisch operierende Suchtechnologien unter das Leistungsschutzrecht fallen. Wer Quellen manuell auswählt, also beispielsweise per Hand Linklisten erstellt, braucht sich um das Gesetz nicht zu kümmern. “

    aus:
    Willkommen in der Sackgasse
    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-07/leistungsschutzrecht-sackgasse-kreutzer/seite-2