Ab 6.Juni treten geänderte Richtlinien fürs Amazon-Partnerprogramm in Kraft, wie ich heute per E-Mail erfuhr. Da ich schon wissen will, was da wieder – vermutlich als Verschlechterung – kommt, hab ich mir die Seite mit den geänderten Passagen genauer angesehen. Was überhaupt keinen Spass macht, denn diese verschachtelten juristischen Formulierungen sind echt der Horror!
Vielleicht bin ich ja etwas merkbefreit, doch kommen mir einige neue Regelungen mehr als seltsam vor.
Beispiel 1: der Absatz 27. Der lautete in der alten Fassung noch so:
„Sie enthalten sich der künstlichen Generierung von Klicks oder Seitenaufrufen auf Ihrer Website oder Sitzungen auf der Amazon-Website, gleichgültig, ob durch ein Robot- oder Software-Programm oder durch andere Mittel. „
Das war ziemlich klar und verständlich. In der neuen Version heißt es jetzt:
„Sie enthalten sich der künstlichen Generierung von Klicks oder Seitenaufrufen auf Ihrer Website oder Sitzungen auf der Amazon-Website, gleichgültig, ob durch ein Robot- oder Software-Programm oder durch andere Mittel, die Amazon festlegt, wenn Sie eine Conversion (dieser ist definiert als Prozentsatz der Klicks auf einen „Partner-Link“ auf Ihrer Website in einem beliebigen Kalendermonat, der zum Kauf eines Produktes führt) von weniger als einem Prozent (1,0 %) haben.“
Da muss ich mir doch die Augen reiben vor Verwunderung! Bedeutet das tatsächlich, was daraus LOGISCH FOLGT: Wer MEHR als 1% „Konversion“ pro Monat hat, darf Klicks, Seitenaufrufe und Sitzungen bis zum Abwinken „künstlich generieren“???
Beispiel 2: der Absatz 7 (Achtung, jetzt wirds komplizierter!). In der alten Fassung lautete der:
„Ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung ist es Ihnen nicht gestattet, Inhalte oder Partner-Links zu nutzen oder auf andere Weise mit der Amazon-Website oder in Verbindung mit einer Website oder Anwendung, die für die Verwendung mit einem Mobiltelefon, mit einem anderen tragbaren Gerät, mit einem digitalen Zusatzgerät (z. B. digitale Videorecorder, Kabel- oder Satellitenboxen, Streaming-Videoplayer, Blu-ray-Player oder DVD-Player) oder mit internetbasiertem Fernsehen (z. B. GoogleTV, Sony Bravia, Panasonic Viera Cast oder Vizio Internet Apps) entwickelt wurde oder bestimmt ist, zu verlinken.“
Kurz gesagt, verstehe ich das so: Jeglicher Partnerlink auf Medien, die zur mobilen Nutzung, für die aufgezählten Zusatzgeräte oder netzbasiertes TV entwickelt wurde, ist verboten.
Ok, und was sagt jetzt die neue Fassung?
„Ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung ist es Ihnen nicht gestattet, Inhalte oder Partner-Links zu nutzen oder auf andere Weise mit der Amazon-Website oder in Verbindung mit einer Website oder Anwendung, die für die Verwendung mit einem Mobiltelefon, mit einem anderen tragbaren Gerät (dieses Verbot gilt nicht für Websites, die nicht für die Verwendung mit solchen Geräten vorgesehen oder konzipiert sind, auf die jedoch mit solchen Geräten zugegriffen werden kann (z. B. nicht für den mobilen Gebrauch optimierte Websites über den Internetbrowser eines Tablet-Gerätes)) oder mit einem digitalen Zusatzgerät (z. B. digitale Videorecorder, Kabel- oder Satellitenboxen, Streaming-Videoplayer, Blu-ray-Player oder DVD-Player) oder mit internetbasiertem Fernsehen (z. B. GoogleTV, Sony Bravia, Panasonic Viera Cast oder Vizio Internet Apps) entwickelt wurde oder bestimmt ist, zu verlinken.“
Das Satzungetüm ist jedenfalls noch monströser geworden! Die wesentliche Veränderung steht in der doppelten Klammer:
“ (dieses Verbot gilt nicht für Websites, die nicht für die Verwendung mit solchen Geräten vorgesehen oder konzipiert sind, auf die jedoch mit solchen Geräten zugegriffen werden kann (z. B. nicht für den mobilen Gebrauch optimierte Websites über den Internetbrowser eines Tablet-Gerätes))“
Klingt auf den ersten Blick ganz sinnvoll: Schließlich kann mit allen möglichen Geräten auf Webseiten zugegriffen werden, die Amazon-Links enthalten. ABER: hat Amazon wirklich noch nie davon gehört, dass immer mehr Publisher auf ihren Blogs und Webseiten darauf achten, auch auf mobilen Geräten gelesen werden zu können? Es gibt z.B. häufig genutzte Plugins für WordPress, die automatisch ein extra „Theme“ für Smarthandys auswerfen, wenn jemand mobil zugreift.
Und auch OHNE spezielle Plugins: Responsive Webdesign verbreitet sich immer mehr – eine Methode, per CSS dafür zu sorgen, dass in verschiedenen Bildschirmauflösungen die Seite immer anders, aber immer gut aussieht. Da wird sogar die Design-Richtlinie „Mobile first“ ausgerufen: Man macht sich ZUERST eine Vorstellung, wie es auf dem Smartphone aussehen kann, dann folgen Tablet-Größen und zuletzt die klassische Monitor-Ansicht.
Müssen die jetzt alle ihre Amazon-Links entfernen? Mir kommt es ziemlich irre vor, dass ausgerechnet ein E-Commerce-Urgestein wie AMAZON ernsthaft denkt, man könne und solle die eigenen Medien lediglich für bestimmte Geräte entwickeln. Ganz im Gegenteil ist es das Interesse der meisten Publizierenden, möglichst auf JEDEM Gerät gelesen/gesehen/genutzt werden zu können. Und das wird auch immer besser möglich – was soll also so eine Regelung?
Die anderen Absätze möge sich jemand anders zu Gemüte führen. Ich bin schon jetzt ganz erschöpft vom Juristen-Sprech! Ein Glück, dass ich nur wenige Partnerlinks zu Amazon auf meinen Blogs habe – ich überlege grade, sie ganz zu entfernen. Mir wird das einfach zu kompliziert…
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5 Kommentare zu „Spinnt Amazon? Zu den Änderungen im Partnerprogramm“.