Claudia Klinger am 22. März 2011 —

Streetview-Urteil pro Google

Im Wege des „vorbeugenden Rechtsschutzes“ hatte die Eigentümerin eines Einfamilienhauses gegen Googles Streetview geklagt. Ohne Erfolg, wie jetzt ein Urteil des Berliner Kammergerichts ergab.

Die Klägerin konnte keine Rechtswidrigkeit der Aufnahmen belegen, da das bloße Abfotografieren der Häuserzeilen an sich nicht widerrechtlich sei – auch dann nicht, wenn die Kamera auf einem drei Meter hohen Stativ angebracht ist. Allein das Fotografieren ins Innere der Wohnungen würde die Privatsphäre verletzen.

Das Urteil gilt als „Meilenstein“ für Google. Mir wäre es lieber gewesen, dies wäre schon im Vorfeld entschieden worden. Dann hätten wir vielleicht nicht diese unsäglichen „gepixelten“ Häuser überall, die man in anderen Ländern nicht vorfindet. „German Angst“ halt….

(siehe auch macnews.de)

Diskussion

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2 Kommentare zu „Streetview-Urteil pro Google“.

  1. Ich bin bisher davon ausgegangen, das die Verpixelung unabhängig von Googles Einschätzung der Rechtslage von Google angeboten wurde. Was ja auch wieder nett wäre, wenn man mal unabhängig der eigenen Rechtsposition einen Schritt zurück geht. (Wobei ich nichts gegen Streetview damit sagen will, ich mag den Dienst und hätte auch nie verpixeln lassen…)

  2. […] hier den Originalbeitrag weiterlesen: 15 – Streetview-Urteil pro Google […]