Im Wege des „vorbeugenden Rechtsschutzes“ hatte die Eigentümerin eines Einfamilienhauses gegen Googles Streetview geklagt. Ohne Erfolg, wie jetzt ein Urteil des Berliner Kammergerichts ergab.
Die Klägerin konnte keine Rechtswidrigkeit der Aufnahmen belegen, da das bloße Abfotografieren der Häuserzeilen an sich nicht widerrechtlich sei – auch dann nicht, wenn die Kamera auf einem drei Meter hohen Stativ angebracht ist. Allein das Fotografieren ins Innere der Wohnungen würde die Privatsphäre verletzen.
Das Urteil gilt als „Meilenstein“ für Google. Mir wäre es lieber gewesen, dies wäre schon im Vorfeld entschieden worden. Dann hätten wir vielleicht nicht diese unsäglichen „gepixelten“ Häuser überall, die man in anderen Ländern nicht vorfindet. „German Angst“ halt….
(siehe auch macnews.de)
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2 Kommentare zu „Streetview-Urteil pro Google“.