Dieser Tage hat Google die Bildersuche in Deutschland verändert: Nicht mehr nur eine Reihe kleiner Bilder (Thumbnails) wird angezeigt, sondern auch eine Großansicht, wenn man auf das Bild klickt. Das verärgert Künstler und Fotografen, denn sie befürchten weniger Besucher auf den eigenen Seiten. Da ist von Traffic-Einbrüchen in Höhe von 60 Prozent und mehr die Rede, denn der bloße Blick aufs Foto, um es richtig sehen zu können, ist nun kein Grund mehr, die Originalseite zu besuchen.
Ist die neue Bildersuche eine Urheberrechtsverletzung?
Weltweit war diese Art der Google-Bildersuche schon lange aktiviert, nur Deutschland hatte offenbar eine „Schonfrist“, die nun vorbei ist.
Die Frage, ob Google mit der neuen Methode massenhaft Urheberrechtsverletzungen begeht, muss wohl im Blick auf die – ebenfalls hoch umstrittene – Entscheidung des EuGH zur Einbettung von öffentlich zugänglichen Videos verneint werden (dazu auch die FB-Diskussion mit Kommentaren von RA Thomas Schwenke lesen). Weiter → (Google Bildersuche: Ärger, Freude – und ein SEO-Tipp für Blogger)