Seit heute gibt es ein Recht auf Vergessen gegenüber Suchmaschinen:
Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse direkt an den Suchmaschinenbetreiber wenden – oder, falls seinen Anträgen dort nicht stattgegeben wird, an die Kontrollstelle oder das zuständige Gericht.
– SPON –
Ich finde, das war lange schon fällig. Es kann nicht sein, dass jemand „auf ewig gebrandmarkt“ bleibt wegen etwas, das lange schon bereinigt und etliche Jahre her ist. Menschen sollten sich auch ändern und „neu erfinden“ dürfen – früher war das Normalzustand, heute muss das erst wieder erkämpft werden.
Weiter → (EuGH etabliert Recht auf Vergessen: Google muss Links aus dem Index nehmen)